Ca. 1178 im Zusammenhang mit dem Diessenhofer Stadtrecht waren auch die Güter auf der nördlichen Rheinseite Kyburger, ab 1264 Habsburger Besitz (Vorderösterreich). Das ganze Gebiet um die Dörfer Gailingen und Dörflingen gehörte zur Vogtei Diessenhofen.
1460 mit der Eroberung durch die Eidgenossen geht der Grundbesitz an diese über. Viele Stadtbürger besassen Land am jenseitigen Ufer (vor allem Weinberge). Das Rebgebiet, die Diessenhofer Setzi war ca.140 Juchart gross und reichte von der Dörflinger Laag bis nach Obergailingen.
Ab 1600-1800 waren immer wieder Grenzstreitigkeiten mit den Nellenburgern, wobei diese immer zugunsten der Diessenhofer entschieden wurden. Die Grenze blieb auf der Hangoberkante des rechten Ufers.
1854 mit dem Badischen Staatsvertrag wurde die Grenze in die Rheinmitte verschoben. In Artikel III sind aber besondere Rechte in Bezug auf die Setzi festgehalten.
Wir bewirtschaften den letzten Rebberg der ehemaligen Diessenhofer Setzi, zu Diessenhofen gehörend auf der Gailinger Seite D. Da wächst der Diessenhofer Stadt- und Bürgerwy.